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So finanziert sich Caritas

Die Finanzierung der Dienste und Angebote der Caritas hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, wer für was bezahlt, welche Rolle öffentliche und kirchliche Zuschüsse spielen und wie die Finanzierung in einzelnen Bereichen konkret aussieht.

Bestimmte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind gesetzlich festgelegt. Welche Leistungen das sind und wieviel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, ist in den Sozialgesetzen geregelt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden diese Aufgaben, soweit möglich, von privaten Anbietern und gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas übernommen. Sie betreiben zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Kindertageseinrichtungen. Dadurch können die Betroffenen zwischen Anbietern mit unterschiedlichem Profil wählen.

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Das „unternehmerische“ Risiko trägt der Anbieter

Dort wo die Finanzierungsgrundlagen rechtlich geregelt sind, ist der Umfang der Dienstleistung bei allen Anbietern grundsätzlich gleich und wird von staatlichen Stellen, wie z.B. den Sozial- und Jugendämtern oder dem Medizinischen Dienst kontrolliert. Wie die Anbieter für ihre Leistungen vergütet werden, wird in einigen Bereichen, zum Beispiel in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe, über Verhandlungen zwischen den Sozialleistungsträgern und den Leistungserbringern festgelegt. Dafür müssen die Träger, wie andere Unternehmen auch, die zukünftige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen prognostizieren und kalkulieren. Das unternehmerische Risiko, zum Beispiel bei einer niedrigeren Auslastung der Plätze oder wenn die Preise für Lebensmittel abrupt steigen, müssen die Anbieter selbst tragen und ggf. durch eigene Mittel, zum Beispiel Rücklagen, ausgleichen.

Die Caritas bietet auch Beratungen und Hilfen an, die sich am Bedarf vor Ort orientieren, z.B. Kleiderkammern, Migrationsdienste, Suppenküchen oder Freiwilligenzentren. Die Kommunen, Landkreise oder Bundesländer verstehen diese Leistungen, wie die Müllabfuhr oder Versorgung mit Wasser, als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und finanzieren diese zum Teil mit. Die Höhe der Zuwendungen legen die Kommunen, Kreise und Länder individuell fest.

Träger benötigen Spenden und Zuwendungen

In den allermeisten Fällen reichen diese öffentlichen Mittel nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, und die Träger müssen eigenes Geld in die Hand nehmen („Eigenmittel“), um diese Angebote zu finanzieren. Spenden, Zuwendungen von Stiftungen, Vermögenserträge, Einnahmen aus Kollekten, Kirchensteuern sowie Zuschüsse aus Soziallotterien ermöglichen der Caritas die Finanzierung solcher Angebote oder von modellhaften Vorhaben und innovativen Projekten, wie z.B. den Aufbau einer Online-Beratung.

Nicht zu vergessen ist außerdem, dass Dienste und Einrichtungen der Caritas auch Orte für das Engagement von vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen sind, die mit ihrem Einsatz in vielen Bereichen zu einer deutlichen Steigerung der Qualität und Quantität der sozialen Arbeit in der Caritas beitragen.

Die Finanzierungsquellen der Caritas für soziale Dienstleistungen im Überblick:

Die Caritas als Verband, ist auch als Anwältin und Solidaritätsstifterin aktiv, d.h. sie erbringt verschiedene Leistungen für ihre Mitgliedsorganisationen, organisiert und fördert den Austausch von Fachwissen, initiiert Projekte und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Sozialpolitik ein. Für diese Arbeit wird ebenfalls auf einen Finanzierungsmix von Zuschüssen, Spenden, Eigenmittel und Beiträge zurückgegriffen, der je nach Ausrichtung und Angebot sehr unterschiedlich aussehen kann.

Caritas ist der Gemeinnützigkeit verpflichtet

Alle Organisationen der Caritas sind in jedem Fall, wie die ganze Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland, dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heißt, sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Werden Überschüsse erwirtschaftet, fließen diese zurück in die Organisation und können nicht wie bei profitorientierten Unternehmen als Gewinne ausgeschüttet werden. Die Bildung von Rücklagen und die Mittelverwendung unterliegen den steuerrechtlichen Regeln der Abgabenordnung, welche von den Finanzämtern überwacht werden.

(modif.; Zugriff am 11.04.2024; https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/ueberblick)

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Landesverband Bayerischer Liebhaberorchester spendet an die Tafel Marktoberdorf

Der unter dem Namen „Bayerischer Faschingssalon“ bekannte Landesverband Bayerischer Liebhaberorchester begeisterte am 12.02.2024 mit seiner mittlerweile traditionellen Veranstaltung im Richard-Wengenmeier-Saal der Musikakademie Marktoberdorf mehr als 200 Menschen mit wunderschönen Melodien und  Ouvertüren. Die musikalische Leitung hatte in diesem Jahr Clara Wagsteiner aus Wien. Der Eintritt war frei, lediglich um Spenden wurde gebeten. So kamen aus dem Konzert für die Tafel Marktoberdorf 1125 Euro zusammen! Vielen lieben Dank dafür!

Foto: Susanne Häbe

Caritas will ihre Hilfen weiterführen können

Pfarreien sammeln für die Caritas und damit für den sozialen Zusammenhalt

Augsburg, 19.02.2024 (pca). „Caritas. Wenn du Hilfe brauchst.“ Unter diesem Leitwort wirbt die Caritas in Bayern, so auch im Bistum Augsburg, für die Caritassammlungsaktion vom 25. Februar bis zum 3. März 2024. Die Zahl der Menschen, die die Caritas um Hilfe ersuchen, nimmt wie schon im letzten Jahr weiter zu. Immer mehr Menschen müssen ihre Gürtel noch enger schnallen. Die Tafeln der Caritas stoßen regelmäßig an ihre Grenzen. Der Beratungsbedarf in sozialen Notlagen nimmt zu. Auch die Sozialpsychiatrischen Dienste spüren die zunehmenden Zukunftsängste. Gleichzeitig bringen sich die Pfarrgemeinden mit vielen Ehrenamtlichen in die Caritas-Arbeit vor Ort ein. Sie unterstützen Sozialstationen, Hospize und Kindertagesstätten. Zudem fangen sie mit ihrem Engagement viele Menschen auf, die unter Einsamkeit, aber auch unter dem Gefühl der Aussichtslosigkeit leiden. Wenn also die Pfarreien nun Ende Februar und Anfang März für die Caritas sammeln, sammeln sie für Menschen in Not und den sozialen Zusammenhalt. Darauf verweist nun der Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. mit großem Nachdruck.

Aktion Mensch unterstützt den Caritasverband KF – OAL e. V. bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs

Die Aktion Mensch besteht seit mehr als 50 Jahren. Sie fördert frei-gemeinnützige Organisationen, die Angebote für Menschen mit Behinderungen oder sozialen Schwierigkeiten schaffen. Darüber hinaus unterstützt sie Projekte für Kinder und Jugendliche.

So hat die Aktion Mensch auch den Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu e.V. bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs kräftig unterstützt, da das alte Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war. Klientinnen und Klienten, welche über keine oder nur eingeschränkte Mobilität verfügen, haben nun die Möglichkeit, auch an Ausflügen, Veranstaltungen und anderen Projekten des Caritasverbandes teilzunehmen. Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Caritasverbandes sind in der Lage, Menschen im häuslichen Umfeld zu besuchen und zu beraten.

Caritas im Bistum Augsburg wehrt sich gegen Kürzungen der Staatsregierung

Caritasdirektor Müller beklagt nicht eingehaltene Zusagen für die Betreuungsvereine

Augsburg, 05.02.2024 (pca). Die Caritas im Bistum Augsburg wehrt sich gegen Kürzungen der Staatsregierung. Der Grund: Zugesagte Mittel für die Betreuungsvereine wurden kurzerhand gekürzt und zwar nachdem die Betreuungsvereine bereits ein Jahr lang die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht hatten. Der Zuschuss wurde entgegen der gesetzlichen Vorgabe einer auskömmlichen Finanzierung um 8 Prozent gekürzt. Den einzelnen Caritasverbänden, die einen Betreuungsverein führen, fehlen nun mehrere Tausend Euro an Rückerstattungen. Im Bistum Augsburg zählt die Caritas 15 Betreuungsvereine, bei denen 60 Sozialpädoginnen beschäftigt sind und die mehrere Hundert Betreuungen führen. Zudem werden von den Betreuungsvereinen ehrenamtliche Betreuuerinnen begleiten, unterstützt und geschult.

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Die Caritas arbeitet nicht gewinnorientiert. Die nun fehlenden Kostenerstattungen können deshalb nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden. Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Müller hat dazu eine klare Meinung: „Zusagen hält man ein, wenn man ein verlässlicher Partner sein will.“ Die Kürzung sei grundsätzlich eine Fehlentscheidung. Nur weil weniger Geld zur Verfügung steht, würden die zu betreuenden Personen nicht aus der Welt verschwinden. Im Gegenteil. Allein aufgrund der demographischen Entwicklung nimmt die Zahl der Betreuungen zu.

Die Hintergründe

Was war geschehen? Der Bund hat mit einer großen Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023 eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Damit ist u.a. auch die sog. Querschnittsarbeit neu geregelt worden. Darunter fallen die Bewerbung von ehrenamtlichen Betreuerinnen, deren Schulung für anstehende Betreuungsfälle, Information über gesetzliche und aktuelle Entwicklungen, Beratung, Begleitung und Unterstützung während einer Betreuung. Das Ziel, das dahintersteht, ist durch eine Ausweitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und deren fachliche Qualifizierung das Selbstbestimmungsrecht und die Individualität der betreuten Personen zu stärken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen, so das Bundesgesetz, „auskömmliche finanzielle Mittel“ dafür bereitgestellt werden.

Laut Gesetz sind die Bundesländer für die Finanzierung der Betreuungsvereine und die Auszahlung der Mittel zuständig. Bayern ist prinzipiell dieser Aufgabe nachgekommen. Hierfür wurde Mitte Mai 2023 eine entsprechende Verordnung zur finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine erlassen. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde für die Querschnittsarbeit statt bisher drei sechs Millionen Euro eingestellt. Die Höhe dieses Haushaltsansatzes stand unter dem Vorbehalt, dass man nicht genau wusste, welche Kosten auf die Betreuungsvereine tatsächlich zukommen würden, wohlwissend, dass der Bedarf höher sein wird.

Caritas wehrte sich bereits gegen Haushaltsvorbehalt

Die gesetzliche und mündliche Zusicherung, dass dennoch auf jeden Fall bei Bedarf niemand auf seinen Kosten sitzen bleiben müsste, falls der Bedarf höher sein würde, stand aber trotzdem aufgrund des Bayerischen Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften (Bay AG BtG) unter einem Haushaltsvorbehalt. Dagegen hatten sich die Betreuungsvereine, auch der Landes-Caritasverband, deutlich ausgesprochen. Die Verantwortlichen im Sozialministerium hatten dennoch stets zugesagt, dass eventuelle Mehrkosten, die über die sechs Millionen Euro hinausgehen, erstattet würden. Die Betreuungsvereine müssten sich keine Sorgen machen. „Darauf hatten wir uns verlassen“, so Müller.

Pauschale Kürzung gefährdet Fortführung der Arbeit der Betreuungsvereine

Doch als dann im September 2023 die Betreuungsvereine ihre verordnungsgemäßen Anträge auf Kostenerstattung detailliert an die Regierung von Mittelfranken gestellt hatten, wurden sie Mitte Dezember per Bescheid eines Besseren belehrt. Hier war nun völlig unerwartet eine pauschale Kürzung von acht Prozent vorgenommen worden. Begründet wurde dies mit dem Haushaltvorbehalt. Wie erwartet, hatten die tatsächlich angefallenen Kosten in 2023 die im Haushalt angesetzten sechs Millionen Euro überschritten. Diese Mehrkosten wurden aber nicht ausgezahlt. Die Betreuungsvereine blieben so auf acht Prozent ihrer Kosten sitzen. „Da kamen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Das können die Betreuungsvereine und auch die Caritas nicht aus der eigenen Tasche finanzieren“, beklagt der Augsburger Diözesan-Caritasdirektor. „Das gefährdet die Fortführung dieser so wertvollen sozialgesellschaftlichen Arbeit.“ Nun hofft er mit den Caritasverbänden vor Ort, dass der Landes-Caritasverband in seinen politischen Verhandlungen mit dem Sozialministerium den Missstand wieder beseitigen kann.

Information zu den Betreuungsvereinen:

Die Caritasverbände im Bistum Augsburg führen 15 Betreuungsvereine. 60 Sozialpädagog*innen sind dort beschäftigt. Die Fachstellen beraten kostenlos bei Fragen zum Betreuungsrecht, zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Übernahme dieser Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen – sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen – ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Diese Aufgabe ist zwar zunächst eine rechtliche Aufgabe, aber auch eine Tätigkeit am und für den Mit-Menschen, und damit im wirklichen Sinne auch eine caritative.

Damit das so bleibt, werden in den 15 Betreuungsvereinen der Caritas und der Fachverbände der Caritas, des Sozialdienstes Katholische Frauen (SkF) und der Katholischen Jugendfürsorge, ehrenamtliche Betreuer gewonnen, beraten und fortgebildet. Daneben werden in Fällen, in denen Fachwissen erforderlich ist, die Betreuungen auch durch die Vereinsbetreuer selbst übernommen.

Das Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für rechtliche Angelegenheiten, die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, bekommt ein Erwachsener einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

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Ein neuer Kleinbus für die Tafel Marktoberdorf

Am 15.02.2023 fand im Autohaus Singer die Übergabe eines VW – Buses T 6 im Wert von 35 000 Euro an den Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu für die Tafel Marktoberdorf statt. Die Fahrzeugspende des Autohauses Singer haben der 1. Vorsitzende, Herr Erbshäuser; der 2. Vorsitzende, Herr Hotter, sowie der Geschäftsführer des Caritasverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu, Herr Linke, an einem warmen und sonnigen Mittwoch entgegengenommen.

Es war eine freudige Überraschung für Herrn Linke, als kurz vor Weihnachten 2022 der Anruf von Herrn Carl Singer mit der Ankündigung der Spende in der Geschäftsstelle des Caritasverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu einging. Da die Tafel Marktoberdorf seit einem Jahr bei einem zunehmend geringen Spendenaufkommen gegen die steigenden Kosten für die Versorgung der Bedürftigen ankämpft, kam die großzügige Spende gerade Recht. Denn das bisherige Tafelfahrzeug war bereits 12 Jahre alt und langsam reparaturanfällig.

„Wir sind sehr stolz darauf, humanitäre lokale Projekte finanziell unterstützen zu können.“  betonen die beiden Inhaber Carl Singer jun. und Carl Singer sen.

Als regional verwurzeltes Unternehmen haben die Mitarbeiter und die Gesellschafter auch die soziale Verantwortung in der Region im Blick. Humanitäre und kulturelle regionale Institution werden seit vielen Jahren unterstützt, so konnten auch in 2022 Projekte mit nennenswerten Summen gefördert werden. Mit dem neuen Fahrzeug wird es für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen nun in einiger Hinsicht  komfortabler und leichter. Zu einem werden die MitarbeiterInnen im Gegensatz zu dem aktuellen Fahrzeug aufrecht stehen und die Lebensmittelkisten besser stapeln können; Fahrten können reduziert werden, da der Stauraum größer ist, gleichzeitig werden die Lebensmittel früher und damit noch frisch zur Tafel gebracht. Die Kosten für die Beschriftung des Fahrzeugs hat Herr Hübner, der Inhaber der Firma Rehklau, übernommen.  Nur einen Tag danach fuhr der neue Tafelbus bereits, um die Lebensmittel für die Tafel zu sammeln. (Foto: Budjarek)